Wir bieten...
im Rahmen einer Mitgliedschaft
Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
Bescheidprüfung
Einspruchsverfahren
Kindergeld
Lohnsteuerermäßigung
Nichtveranlagungsbescheinigung
Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
Wohnbauprämie
Arbeitnehmersparzulage
zur Steuerklassenwahl
zur Nutzung von Steuervorteilen
Die Beratungsbefugnis ...
... der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz geregelt.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir Beamten, Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:
wenn nur Einkünfte
vorliegen und /oder Einkünfte
erzielt werden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 € bei Alleinstehenden und 26.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen
nach oben [ ↑ ]
LOHNSTEUERHILFEVEREIN MILLENNIUM E.V.